Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allen
zwischen „MRS“ (im folgenden Anbieter genannt) und
den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen
Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§1
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für
alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge
gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche
wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäschewäsche, Fahrzeugkosmetik,
etc.
1.1.
Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen
der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen
nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
1.2. Änderungen
an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor
Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3.
Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam
sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der
AGB weiterhin gültig.
§2
Reklamationen
2.1.
Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen
mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft.
Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter
Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche
Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt
ist.
2.2.
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich
im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
2.3.
Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug
durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten,
müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden.
Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§3
Haftung und Garantie
3.1.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können
nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner
Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet
werden kann.
3.2.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden
und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch
Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken,
Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
3.3.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor
der Behandlung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren
(z.B. Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Aussenspiegel,
loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches
im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde,
etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert
wurden, wird nicht übernommen.
3.4.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, etc.)
ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies
auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken,
da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden können.
§4
Formalitäten und schriftliche Absicherung
4.1.
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen
die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu
gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung
der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der
rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters
sowie dessen Mitarbeitern.
4.2.
Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den
Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche
nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die
sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene
Schäden beziehen.
4.3.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der
Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung
auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen
Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§5
Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
5.1.
Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung
oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
5.2.
Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren,
wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
5.3.
Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle
möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung
schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§6
Preise / Pauschalpreise
6.1.
Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig
vom Zustand bzw. vom Verschmutzungs-grad. Alle angegebenen
Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind,
entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
6.2.
Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite
des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich.
Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen
abweichen.
6.3.
Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Fäkalien,
etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist,
kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig
von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen
auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten
stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung
bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung
gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
6.4.
Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung
werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular
festgehalten bzw. vermerkt.
§7
Komplexe Dienstleistungen.
7.1.
Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung
wegen unzureichender Reinigung unverzüglich vor Ort im
Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit
verlassen des Firmengeländes.
7.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig
auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung
des Fahrzeuges führen könnten.
7.3.
Der Anbieter haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz, soweit
diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der
erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können.
7.4.
Eine Haftung für die Beschädigung der aussen angebrachten
Fahrzeugteile wie z.B. Spiegel, Antennen, etc. sowie für
dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen.
7.5.
Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden,
die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrt- und
Benutzungsanweisungen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist
auch eine Haftung, wenn der Auftraggeber nicht die Anweisungen
des Anbieters oder seines Personales folge leistet. Der Anbieter
haftet nur bei nachgewiesener, grober Verschuldung.
7.6.
Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können
nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen
des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen
Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
7.7.
Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen
Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden
sind, wird keine Haftung übernommen.
7.8.
Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über
die Reifenkontur hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt
sind, wird keine Haftung übernommen.
§8
Fahrzeugüberführung
8.1.
Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung
und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der
Preis für die Überführung richtet sich nach
der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber
abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
8.2.
Die Abholung erfolg ausschließlich nur von den Mitarbeitern
des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen.
Dieser beeinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden
Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt
ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
8.3.
Bei komplexen Dienstleistungen (§7) wird das Fahrzeug
nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
8.4.
Dem Auftraggeber ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr bei
Fahrzeugüberführung bewußt. Für eventuell
entstandene Unfallschäden bei der Fahrzeugüberführung übernimmt
der Anbieter nur bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit
die Haftung aber nur bis zu 20% der Schadenersatzhöhe
§9
Sonstiges
10.1
Außer o.g. AGB gilt für alle zwischen dem Anbieter
und dem Kunden abgeschlossenen Verträge deutsches Recht.
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