Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen zwischen "MRS" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäschewäsche, Fahrzeugkosmetik, etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Reklamationen
2.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
2.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
2.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§3 Haftung und Garantie
3.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
3.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
3.3. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Behandlung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Aussenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
3.4. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§4 Formalitäten und schriftliche Absicherung
4.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
4.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
4.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
5.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
5.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
5.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§6 Preise / Pauschalpreise
6.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
6.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
6.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
6.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§7 Komplexe Dienstleistungen.
7.1. Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich vor Ort im Beisein des Anbieters geltend zu machen. Dieser erlischt mit verlassen des Firmengeländes.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten.
7.3. Der Anbieter haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können.
7.4. Eine Haftung für die Beschädigung der aussen angebrachten Fahrzeugteile wie z.B. Spiegel, Antennen, etc. sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen.
7.5. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung, wenn der Auftraggeber nicht die Anweisungen des Anbieters oder seines Personales folge leistet. Der Anbieter haftet nur bei nachgewiesener, grober Verschuldung.
7.6. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem Anbieter oder einer zuständigen Person mitgeteilt und schriftlich dokumentiert worden ist.
7.7. Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
7.8. Für alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über die Reifenkontur hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt sind, wird keine Haftung übernommen.
§8 Fahrzeugüberführung
8.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm mitgeteilt.
8.2. Die Abholung erfolg ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beeinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
8.3. Bei komplexen Dienstleistungen (§7) wird das Fahrzeug nur von den Mitarbeitern des Anbieters zu Partnerwerkstätten überführt.
8.4. Dem Auftraggeber ist das Unfallrisiko im Strassenverkehr bei Fahrzeugüberführung bewußt. Für eventuell entstandene Unfallschäden bei der Fahrzeugüberführung übernimmt der Anbieter nur bei nachgewiesener, grober Fahrlässigkeit die Haftung aber nur bis zu 20% der Schadenersatzhöhe
§9 Sonstiges
10.1 Außer o.g. AGB gilt für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge deutsches Recht.